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Musterbriefe der Verbraucherzentrale S�dtirol

Stillegung des Lebensversicherungsvertrags

Die Stilllegung ist in den Vertragsbedingungen geregelt und bedeutet, dass die Prämienzahlungen ausgesetzt werden. Der Vertrag bleibt für den Rest der Laufzeit aufrecht. Diese Möglichkeit ist in der Regel nach ein, drei oder fünf Jahren gegeben. Das Kapital wird dem Versicherten am Ende der Laufzeit abzüglich Spesen zuzüglich der Aufwertung ausgezahlt. Um sich bereits im Vorfeld ein Bild über die Vorteilhaftigkeit der Stilllegung zu machen ist es ratsam, eine Anfrage an die Versicherungsgesellschaft zu stellen, in der das Mindestkapital am Ende der Laufzeit im Falle einer Stilllegung abgefragt wird.

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F�r weitere Informationen:

Verbraucherzentrale Südtirol
Zwölfmalgreinerstrasse 2
39100 Bozen

Tel: 0471 975597
Fax:  0471 979914
Homepage: http://www.verbraucherzentrale.it
Email: info@verbraucherzentrale.it