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Zuschläge und Vergaben - jährliche XML-Datei

Veröffentlichung zum Zweck der Transparenz - Vergabestellen welche über keine eigene Webseite verfügen (Art. 1 Abs. 32 G . Nr. 190/2012)
(Für Zuschläge und Vergaben welche der Rückverfolgbarkeit der Zahlungsflüsse mittels Cig Kodex unterliegen)