Zum Inhalt springen Zur sekundären Navigation springen

Das neue Südtiroler Bürgernetz

Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol

Schadenersatz bei Verspätungen

Der Schadensersatzanspruch bei Verspätung von Flügen wird durch die EU Verordnung Nr. 889/02 sowie die Verordnung 261/04 (Inkrafttreten am 17.02.2005) geregelt. Während erstere einen Schadensersatz bis zu 4150 SZR, umgerechnet ca. Euro 5.000,00 (kursabhängig) vorsieht, räumt letztere bestimmte Rechte, wie Mahlzeiten, Hotelunterbringung Erstattung des Ticketpreises, ein. Es können lediglich materielle Schäden (z.B. Übernachtung, Taxi, Verpflegung) nicht aber immaterielle Schäden (z.B. entgangene Urlaubsfreude) eingefordert werden.

Musterbriefe zum herunterladen

Für weitere Informationen:

Europäisches Verbraucherzentrum
Brennerstraße 3
39100 Bozen

Tel: 0471-980939
Fax:  0471-980239
Homepage: http://www.euroconsumatori.org
Email: info@euroconsumatori.org