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Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol

Einsicht in die Akten

Seit 22. Mai 2004 (Ministerialdekret Nr. 74 vom 20. Februar 2004) können der Vertragsnehmer, der Versicherte und der Geschädigte Recht auf Einsicht in jegliche Akten, die bei der Schadensliquidierung bei Autohaftpflichtfällen eine Rolle spielen, haben(Art. 3 des Gesetzes Nr. 57 vom 05. März 2001). Die Fälle, in denen das möglich ist, sind folgende:

  • Es besteht bereits ein Schadenersatzangebot
  • die Versicherungsgesellschaft teilt mit, dass sie kein Angebot formulieren wird und
  • die Versicherung hat kein Angebot formuliert und auch keine Absage erteilt.

Musterbriefe zum herunterladen

Für weitere Informationen:

Verbraucherzentrale Südtirol
Zwölfmalgreinerstrasse 2
39100 Bozen

Tel: 0471 975597
Fax:  0471 979914
Homepage: http://www.verbraucherzentrale.it
Email: info@verbraucherzentrale.it